Beitragsordnung
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Schneller Sofort-Lesetext der Beitragsordnung:
Beschluss durch die Gründungsversammlung des Vereins am 26. März 2007 in Halle an der Saale
1. Beiträge:
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt
a) für ordentliche Mitglieder EUR 30,00
b) für ordentliche Mitglieder mit Mindestbeitrag EUR 10,00
(Rentner, Arbeitslose, Studenten, Schüler und Familien-Angehörige von ordentlichen Mitgliedern)
c) für fördernde Mitglieder EUR 20,00
(zusätzlich zur freiwilligen projektbezogenen Fördersumme von mindestens 500 Euro)
2. Sonderfälle:
Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen nach schriftlicher Beantragung eine Beitragsreduzierung im Einzelfall beschließen.
3. Zahlungsmodalitäten:
Die im laufenden Kalenderjahr aufgenommenen Mitglieder zahlen jeweils den vollem Jahresmitgliedsbeitrag. Der Beitrag wird 4 Wochen nach Eingang der Aufnahmebestätigung fällig. Für alle ganzjährig schon bestehenden Mitgliedschaften wird der Beitrag am 1. März des jeweiligen Kalenderjahres fällig.
4. Mitgliedsbeiträge sind zu zahlen an:
BI Hochstraße Halle an der Saale e.V., Kto Nr. 1118455, Volksbank Halle (Saale) eG, BLZ 80093784.
Aus Kostenersparnisgründen sollten sich alle Mitglieder am Lastschriftverfahren beteiligen, bitte Formular für Einzugsermächtigung anfordern.



